Kosten für die Eltern
Nachdem es sich bei einer Montessori-Volksschule um eine staatlich genehmigte Ersatzschule handelt, die sich nur in begrenztem Rahmen durch finanzielle Zuschüsse der Regierung tragen kann, ist es unvermeidlich, ein Schulgeld zur Deckung der laufenden Aufwandskosten zu erheben.Es gilt jedoch das Prinzip, kein Kind aus finanziellen Gründen abzulehnen:
- Eltern, deren Familieneinkommen den Regelsatz von Hartz IV nicht übersteigt können beim Trägerverein eine reguläre Ermäßigung des Schulgeldes beantragen. Dieser Antrag muss jährlich formlos unter Beilegung des Hartz IV Bescheides bei der Geschäftsführung vorgelegt werden.
- Eltern, deren Familieneinkommen den Regelsatz von Hartz IV übersteigt, können in begründeten Fällen eine Ermäßigung des Schulgeldes beantragen. Der Trägerverein entscheidet dann nach Bedürftigkeit.
- Höhe und Umfang der Ermäßigung richtet sich nach den dem Sozialfond der Schule zur Verfügung stehenden Geldern. Der Sozialfond speist sich aus den Einnahmen der Eltern, die ihre Arbeitsstunden nicht ableisten können und 10 Euro pro Stunde für nicht geleistete Elternarbeit bezahlt haben.
Die für die Eltern anfallenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
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Monatliches Schulgeld seit 2009 |
141,00 EURO |
| Betreuung durch zwei Pädagogen in der Grundstufe: Montag - Freitag bis 13:10 |
keine Zusatzkosten ! |
| Das Schulgeld kann sich jedes Jahr um 5% erhöhen, wenn die Kosten steigen |
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Jährliches Startschulgeld (zum 01. August) |
150,00 EURO |
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Zinsloses Darlehen - einmalig bei Schuleintritt |
750,00 EURO |
| Das Darlehen wird nach dem Verlassen der Schule zurückgezahlt. |
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| Nachmittagsbetreuung pro gebuchten Tag Wenn also z.B. das Kind jeden Montag und Dienstag im Monat in die Nachmittagsbetreuung geht, dann kostet das 20 EURO pro Monat. |
10,00 EURO |
Sollten mehrere Kinder der Familie die Schule besuchen, erhalten sie eine Ermäßigung. Das Schulgeld wird beim zweiten Geschwisterkind um 30 %, beim dritten um 50 % reduziert.


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